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Einbeziehung der Dimension
"Chancengleichheit für Frauen und Männer" in al-le Bereiche der
Politik und Aktion fördern
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Rezept n.13
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Erstellung von
Frauenförderprogrammen für die Landes- und Gemeindeverwaltungen
in Niederösterreich
WAS
Die Gleichbehandlungskommission des Landes Niederösterreich hat auf
der Grundlage des seit 1997 bestehenden Landesgleichbehandlungsgesetzes
ein Frauenförderprogramm für die niederösterreichischen
Landesbediensteten erarbeitet, das im Juni 2000 von der Landesregierung
beschlossen wurde. Als nächster Schritt werden nun auch für
einzelne Gemeinden konkrete, auf sie abgestimmte Frauenförderprogramme
erarbeitet mit dem Ziel, den Frauenanteil im Bedienstetenstand innerhalb
von sechs Jahren in allen Bereichen und auf allen Führungsebenen
kontinuierlich anzuheben und letztlich an die 40%-Marke heranzuführen.
WIEVIEL
Die für die Erstellung eines Frauenförderprogramms erforderliche
Arbeit wird von Bediensteten des Landes bzw. der Gemeinden und von Bürgermeister/inne/n
im Rahmen ihrer Dienstzeit geleistet. Es fallen keine zusätzlichen
Kosten an. Arbeitsaufwand für die Gleichbehandlungskommission: Auswahl
der betreffenden Gemeinden, Kontaktaufnahme, Bearbeitung von Statistiken,
Ausarbeitung des Frauenförderprogramms in ca. drei Sitzungen. Arbeitsaufwand
für die Gemeinden: Erstellung von Statistiken, Erarbeitung des Frauenförderprogramms
in Zusammenarbeit mit der Gleichbehandlungskommission in ca. drei Sitzungen
WIE
Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Niederösterreich ist
Vorsitzende der sozialpartnerschaftlich zusammengesetzten Gleichbehandlungskommission.
In dieser Funktion nimmt sie Kontakt mit der/dem Bürgermeister/in
der in Frage kommenden Gemeinden auf. Kriterien: insgesamt mehr als 20
Gemeindebedienstete (z.B. Gemeindeverwaltung, Spitäler, gemeindeeigene
Unternehmen), gegliederte Verwaltung. Ist die Gemeinde interessiert, wird
eine Ansprechperson namhaft gemacht, die in der Folge in Zusammenarbeit
mit der Gleichbehandlungskommission das konkrete Programm erarbeitet.
Basis dafür bilden ein Muster-Programm und das statistische Zahlenmaterial
der Gemeinde über Anzahl der im Gemeindedienst Beschäftigten,
Frauenanteil in den verschiedenen Funktionen usw. Die konkreten Maßnahmen
für die Zielerreichung werden im Frauenförderprogramm festgelegt.
Dazu zählen die verstärkte Aufnahme von Frauen, die Förderung
von Aus- und Weiterbildung, die verstärkte Betrauung mit Führungsfunktionen
und Begleitmaßnahmen für den Wiedereinstieg ins Berufsleben
genauso wie die Verwendung einer Frauen und Männer gleichermaßen
berücksichtigenden Sprache in Formularen und innerdienstlichen Veröffentlichungen.
Das Frauenförderprogramm wird im jeweiligen Gemeinderat beschlossen
und alle zwei Jahre evaluiert.
WARUM
Durch das Gleichbehandlungsgesetz des Landes Niederösterreich wird
Gleichbehandlung und Frauenförderung zu einem gesetzlichen Auftrag.
Mit der Erstellung von Frauenförderprogrammen, die sich an den Bedürfnissen
der jeweiligen Dienstgeber Land und Gemeinden und deren Bediensteten orientieren
und in Zusammenarbeit mit ihnen erarbeitet werden, wurde ein konkretes
Umsetzungsinstrument geschaffen.
ERGEBNISSE
Für die NÖ Landesverwaltung und in vier niederösterreichischen
Gemeinden (Waidhofen/Ybbs, Krems, Klosterneuburg, Wiener Neustadt) wurden
bereits Frauenförderprogramme in Kraft gesetzt, vier weitere sind
in Vorbereitung. Frauenförderung wird in Niederösterreich im
Rahmen der Landesverwaltung, der Gemeinden und auch in der Öffentlichkeit
thematisiert. Das Landesgleichbehandlungsgesetz wird damit konkret und
die Umsetzung auf Landes- und Gemeindeebene schafft Vorbildwirkung für
andere Gemeinden. Der Beschluss der Landesregierung und Gemeinderäte
sowie die Verpflichtung zur Evaluierung erhöhen die Verbindlichkeit
zur Einhaltung der Zielvorgaben.
Kontakt:
Dr. Christine Rosenbach, Gleichbehandlungsbeauftragte im Land Niederösterreich,
Tor zum Landhaus, Rennbahnstraße 29, A - 3109 St. Pölten
Tel. + 43/2742/9005/16212 oder 16217,
E-MAIL: POST.GBB@noel.gv.at
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