Einbeziehung der Dimension "Chancengleichheit für Frauen und Männer" in al-le Bereiche der Politik und Aktion fördern

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Rezept n.13

Erstellung von Frauenförderprogrammen für die Landes- und Gemeindeverwaltungen in Niederösterreich

WAS
Die Gleichbehandlungskommission des Landes Niederösterreich hat auf der Grundlage des seit 1997 bestehenden Landesgleichbehandlungsgesetzes ein Frauenförderprogramm für die niederösterreichischen Landesbediensteten erarbeitet, das im Juni 2000 von der Landesregierung beschlossen wurde. Als nächster Schritt werden nun auch für einzelne Gemeinden konkrete, auf sie abgestimmte Frauenförderprogramme erarbeitet mit dem Ziel, den Frauenanteil im Bedienstetenstand innerhalb von sechs Jahren in allen Bereichen und auf allen Führungsebenen kontinuierlich anzuheben und letztlich an die 40%-Marke heranzuführen.

WIEVIEL
Die für die Erstellung eines Frauenförderprogramms erforderliche Arbeit wird von Bediensteten des Landes bzw. der Gemeinden und von Bürgermeister/inne/n im Rahmen ihrer Dienstzeit geleistet. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Arbeitsaufwand für die Gleichbehandlungskommission: Auswahl der betreffenden Gemeinden, Kontaktaufnahme, Bearbeitung von Statistiken, Ausarbeitung des Frauenförderprogramms in ca. drei Sitzungen. Arbeitsaufwand für die Gemeinden: Erstellung von Statistiken, Erarbeitung des Frauenförderprogramms in Zusammenarbeit mit der Gleichbehandlungskommission in ca. drei Sitzungen

WIE
Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Niederösterreich ist Vorsitzende der sozialpartnerschaftlich zusammengesetzten Gleichbehandlungskommission. In dieser Funktion nimmt sie Kontakt mit der/dem Bürgermeister/in der in Frage kommenden Gemeinden auf. Kriterien: insgesamt mehr als 20 Gemeindebedienstete (z.B. Gemeindeverwaltung, Spitäler, gemeindeeigene Unternehmen), gegliederte Verwaltung. Ist die Gemeinde interessiert, wird eine Ansprechperson namhaft gemacht, die in der Folge in Zusammenarbeit mit der Gleichbehandlungskommission das konkrete Programm erarbeitet. Basis dafür bilden ein Muster-Programm und das statistische Zahlenmaterial der Gemeinde über Anzahl der im Gemeindedienst Beschäftigten, Frauenanteil in den verschiedenen Funktionen usw. Die konkreten Maßnahmen für die Zielerreichung werden im Frauenförderprogramm festgelegt. Dazu zählen die verstärkte Aufnahme von Frauen, die Förderung von Aus- und Weiterbildung, die verstärkte Betrauung mit Führungsfunktionen und Begleitmaßnahmen für den Wiedereinstieg ins Berufsleben genauso wie die Verwendung einer Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigenden Sprache in Formularen und innerdienstlichen Veröffentlichungen. Das Frauenförderprogramm wird im jeweiligen Gemeinderat beschlossen und alle zwei Jahre evaluiert.

WARUM
Durch das Gleichbehandlungsgesetz des Landes Niederösterreich wird Gleichbehandlung und Frauenförderung zu einem gesetzlichen Auftrag. Mit der Erstellung von Frauenförderprogrammen, die sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Dienstgeber Land und Gemeinden und deren Bediensteten orientieren und in Zusammenarbeit mit ihnen erarbeitet werden, wurde ein konkretes Umsetzungsinstrument geschaffen.

ERGEBNISSE
Für die NÖ Landesverwaltung und in vier niederösterreichischen Gemeinden (Waidhofen/Ybbs, Krems, Klosterneuburg, Wiener Neustadt) wurden bereits Frauenförderprogramme in Kraft gesetzt, vier weitere sind in Vorbereitung. Frauenförderung wird in Niederösterreich im Rahmen der Landesverwaltung, der Gemeinden und auch in der Öffentlichkeit thematisiert. Das Landesgleichbehandlungsgesetz wird damit konkret und die Umsetzung auf Landes- und Gemeindeebene schafft Vorbildwirkung für andere Gemeinden. Der Beschluss der Landesregierung und Gemeinderäte sowie die Verpflichtung zur Evaluierung erhöhen die Verbindlichkeit zur Einhaltung der Zielvorgaben.

Kontakt:
Dr. Christine Rosenbach, Gleichbehandlungsbeauftragte im Land Niederösterreich, Tor zum Landhaus, Rennbahnstraße 29, A - 3109 St. Pölten
Tel. + 43/2742/9005/16212 oder 16217,
E-MAIL: POST.GBB@noel.gv.at