Einbeziehung der Dimension "Chancengleichheit für Frauen und Männer" in al-le Bereiche der Politik und Aktion fördern

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Rezept n.7

Quotenregelung


WAS
Das finnische Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 1987 bezieht sich zwar auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens, in der Praxis befasst es sich jedoch vorwiegend mit der Chancengleichheit im Berufsleben. Das Gesetz bezieht sich nicht auf Gemeindeangelegenheiten und auch nicht auf das Privatleben von Familien und individuellen Personen. Im allgemeinen zielen die finnischen Gesetze auf Gleichheit der Rechte und Pflichten von Frauen und Männern ab. Die Praxis zeigt jedoch deutliche Unterschiede in der Lebenssituation von Frauen und Männern. Die Gleichstellung der Geschlechter ist im Interesse der gesamten Gesellschaft. Erst wenn Frauen und Männer sich gleichermaßen an den verschiedenen gesellschaftlichen Aufgaben beteiligen können, ist es möglich, die Fähigkeiten aller zum allgemeinen Wohl zu nutzen und die verschiedenen Bedürfnisse adäquat zu berücksichtigen.

WIEVIEL
Nach einer Abänderung im Jahre 1995 sieht das Gleichstellungsgesetz nun vor, dass Frauen und Männer zu je mindestens 40% in allen gesetzgebenden und gesetzesvorbereitenden Gremien und Ausschüssen vertreten sein müssen.

WARUM
Die Änderungen wurden beschlossen, weil die vorherige Regelung nicht die erwünschten Ergebnisse einer gleichen Teilhabe von Frauen und Männern erzielte.

ERGEBNISSE
In Städten und Gemeinden zeigten sich erste Auswirkungen der Quotenregelung auf entscheidungsrelevanter Ebene bei der Wahl der neuen Gemeindevorstände/Stadträte nach den Gemeinderatswahlen von 1996. Skeptiker der Quotenregelung hatten argumentiert, dass sich nicht genug Kanditatinnen für leitende Funktionen finden würden. Diese Zweifel stellten sich als unbegründet heraus. In den Verwaltungsvorständen/Stadträten hat sich nach 1996 der Frauenanteil auf 44,9% erhöht; nach den letzten Wahlen im Jahr 2000 ist die Zahl der Frauen in allen Gemeindevorständen/Stadträten von ursprünglich 35% auf 47% gestiegen. Die Quotenregelung bezieht sich nicht auf Gemeinderatswahlen. Jedoch auch hier ist der Anteil von Frauen in den letzten Jahren bedeutend gestiegen und beträgt derzeit 32%. Die Zahl der weiblichen Vorsitzenden liegt in den Gemeinderäten bei 20% und in den Ortsbehörden bei 15%. Eine Untersuchung in den staatlichen Verwaltungsorganen, die 1996, also ein Jahr nach Inkrafttreten der Quotenregelung durchgeführt wurde, belegt, dass 43% der Ausschussmitglieder und 37% der Arbeitsgruppenmitglieder Frauen sind. In staatlichen Verwaltungsabteilungen und Institutionen beträgt der Frauenanteil 40%, in der Verwaltung staatlicher Unternehmen 30% und in den Verwaltung von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung 24%.

Kontakt
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00171 Helsinki, Finnland
Tel.: + 358-9-1601
Fax: + 358-9-160 4582
Web-Seite: www.tasa-arvo.fi
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Uudenmaankatu 1, Turku, Finnland
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