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Einbeziehung der Dimension
"Chancengleichheit für Frauen und Männer" in al-le Bereiche der
Politik und Aktion fördern
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Rezept n.7
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Quotenregelung
WAS
Das finnische Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 1987 bezieht sich zwar
auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens, in der Praxis befasst
es sich jedoch vorwiegend mit der Chancengleichheit im Berufsleben. Das
Gesetz bezieht sich nicht auf Gemeindeangelegenheiten und auch nicht auf
das Privatleben von Familien und individuellen Personen. Im allgemeinen
zielen die finnischen Gesetze auf Gleichheit der Rechte und Pflichten
von Frauen und Männern ab. Die Praxis zeigt jedoch deutliche Unterschiede
in der Lebenssituation von Frauen und Männern. Die Gleichstellung
der Geschlechter ist im Interesse der gesamten Gesellschaft. Erst wenn
Frauen und Männer sich gleichermaßen an den verschiedenen gesellschaftlichen
Aufgaben beteiligen können, ist es möglich, die Fähigkeiten
aller zum allgemeinen Wohl zu nutzen und die verschiedenen Bedürfnisse
adäquat zu berücksichtigen.
WIEVIEL
Nach einer Abänderung im Jahre 1995 sieht das Gleichstellungsgesetz
nun vor, dass Frauen und Männer zu je mindestens 40% in allen gesetzgebenden
und gesetzesvorbereitenden Gremien und Ausschüssen vertreten sein
müssen.
WARUM
Die Änderungen wurden beschlossen, weil die vorherige Regelung nicht
die erwünschten Ergebnisse einer gleichen Teilhabe von Frauen und
Männern erzielte.
ERGEBNISSE
In Städten und Gemeinden zeigten sich erste Auswirkungen der Quotenregelung
auf entscheidungsrelevanter Ebene bei der Wahl der neuen Gemeindevorstände/Stadträte
nach den Gemeinderatswahlen von 1996. Skeptiker der Quotenregelung hatten
argumentiert, dass sich nicht genug Kanditatinnen für leitende Funktionen
finden würden. Diese Zweifel stellten sich als unbegründet heraus.
In den Verwaltungsvorständen/Stadträten hat sich nach 1996 der
Frauenanteil auf 44,9% erhöht; nach den letzten Wahlen im Jahr 2000
ist die Zahl der Frauen in allen Gemeindevorständen/Stadträten
von ursprünglich 35% auf 47% gestiegen. Die Quotenregelung bezieht
sich nicht auf Gemeinderatswahlen. Jedoch auch hier ist der Anteil von
Frauen in den letzten Jahren bedeutend gestiegen und beträgt derzeit
32%. Die Zahl der weiblichen Vorsitzenden liegt in den Gemeinderäten
bei 20% und in den Ortsbehörden bei 15%. Eine Untersuchung in den
staatlichen Verwaltungsorganen, die 1996, also ein Jahr nach Inkrafttreten
der Quotenregelung durchgeführt wurde, belegt, dass 43% der Ausschussmitglieder
und 37% der Arbeitsgruppenmitglieder Frauen sind. In staatlichen Verwaltungsabteilungen
und Institutionen beträgt der Frauenanteil 40%, in der Verwaltung
staatlicher Unternehmen 30% und in den Verwaltung von Unternehmen mit
staatlicher Beteiligung 24%.
Kontakt
Büro des Ombudsmanns für Gleichbehandlung,
Gleichbehandlungsrat, Mikonkatu 2 D, PL 267,
00171 Helsinki, Finnland
Tel.: + 358-9-1601
Fax: + 358-9-160 4582
Web-Seite: www.tasa-arvo.fi
TURKU
WOMEN'S CENTRE
Uudenmaankatu 1, Turku, Finnland
Tel.: + 358-2-2517 996
Fax.: + 358-2-2517 966
Web-Seite: www.naisrauha.net
E-MAIL: raija.ala-lipasti@naisrauha.net
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